Ich bin als Versicherungsmakler an keine Gesellschaft gebunden. Im Gegensatz zu Versicherungsvertretern arbeite ich für Sie entweder mit einem Mandat für ein bestimmtes vorher vereinbartes Honorar, das bedeutet für Sie eine Honorarberatung wird vereinbart.
Honorar Beratung
Der Mandant erteilt dem Versicherungsmakler einen Vertretungsauftrag (das Mandat). In diesem Vertretungsauftrag ist schriftlich festgehalten, dass der Mandant für die maklerische Leistung ein bestimmtes Honorar entrichtet. Ein frei vereinbartes Honorar wird aufwandsangemessen sein, und 50 % Anzahlung werden sofort fällig.
M a k l e r v e r t r a g – Anlassbezogene Einzeldienstleistung
Der Auftraggeber beauftragt den Makler mit der Bearbeitung seiner Versicherungsinteressen. Der Auftrag umfasst alle dem Makler übergebenen Betriebs- und Privatversicherungen mit Ausnahme der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung und gilt für alle Versicherer. Dem Makler obliegt es, die bestehenden Verträge zu überprüfen und die Neuordnungen und Versicherer vorzuschlagen.
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